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Februar 11, 2021

Studienkosten absetzen – alles Wissenswerte im Überblick

Feb 11, 2021

Studienkosten absetzen – alles Wissenswerte im Überblick

 

Studienkosten_steuerlich_geltend_machen

Wir helfen dir beim Absetzen deiner Studienkosten

Das Studium ist eine aufregende Zeit und bildet die Grundlage für deine berufliche Karriere. Die zugehörigen Kosten übersteigen aber oft das finanzielle Budget und treiben Studierende in die Schuldenfalle.

Eine sinnvolle Entlastung ist deshalb das Absetzen der Studienkosten in der jährlichen Steuererklärung. Auf diesem Weg kannst du bares Geld sparen und deine regelmäßigen Ausgaben reduzieren.

Aber welche Kosten können überhaupt steuerlich geltend gemacht werden und was gilt es beim Ausfüllen der Steuererklärung zu beachten?

Folgend erhältst du Antworten auf diese zentralen Fragen und wertvolle Tipps für die praktische Umsetzung. Dabei geht es unter anderem um die Themen Studienkosten rückwirkend absetzen sowie die Unterschiede zwischen Erst- und Zweitstudium.

Welche Arbeitsmittel lassen sich als Studienkosten absetzen?

Im Rahmen eines Studiums benötigst du eine Vielzahl von verschiedenen Arbeitsmitteln und technisches Equipment. Dazu zählen zum Beispiel ein Notebook und ein Drucker sowie ergänzendes Zubehör. Die entsprechenden Anschaffungen kannst du auch dann als Studienkosten von der Steuer absetzen, wenn du die Arbeitsmittel privat verwendest. In der Regel kommt hier ein 50/50-Schlüssel zur Anwendung, sodass die Hälfte deiner Ausgaben steuerlich absetzbar ist.

Darüber hinaus lässt sich Fachliteratur wie Bücher oder digitale Lernmaterialien geltend machen. Abhängig vom jeweiligen Studienfach kommt es hier zu einem großen Kostenaufwand, was die Vorteile einer Steuererklärung für Studenten unterstreicht.

Kosten für Abschlussarbeiten und Hausarbeiten

In Form von Hausarbeiten wird der Lernfortschritt kontrolliert und mit deiner Abschlussarbeit endet das von dir gewählte Studium. Sowohl die Druckkosten als auch die Transkriptionskosten von Transkripto sind dabei steuerlich absetzbar.

In diesem Zusammenhang gilt es auf den Unterschied zwischen Erst- und Zweitstudium hinzuweisen. Für das Erststudium kannst du deine Studienkosten als Sonderausgaben absetzen, aber nur bis zu einem Maximum von 6.000 Euro pro Jahr. Im Falle einer Zweitausbildung lassen sich die Aufwendungen für das Studium hingegen als Werbungskosten und ohne Obergrenze geltend machen.

Ausgaben für Fahrtkosten und Unterkunft

Aufgrund der begrenzten Anzahl an Studienplätzen befindet sich die Uni oder Fachhochschule nicht immer im Wohnort. Sämtliche Fahrt- und Reisekosten kannst du als Student von der Steuer absetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du eine Vorlesung besuchst oder lediglich zur Universitätsbibliothek fährst. Unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel kalkulieren die Finanzämter für jeden zurückgelegten Kilometer mit einer Pauschale von 30 Cent.

Wer sich aufgrund des Studiums für einen zweiten Wohnsitz entscheidet, kann die Miete ebenfalls als Studienkosten von der Steuer absetzen. Beim Hauptwohnsitz müssen Studenten eine Eigenbeteiligung nachweisen, um von den steuerlichen Vorteilen profitieren zu können.

Studiengebühren und Studienkredit steuerlich geltend machen

In einigen Bundesländern fallen allgemeine Studiengebühren oder Zusatzgebühren für die Überschreitung der Regelstudienzeit an. Genauso wie Prüfungsgebühren kannst du diese sogenannten Semesterbeiträge als Studienkosten von der Steuer absetzen.

Wenn die eigenen Mittel für die Finanzierung des Studiums nicht ausreichen, kommt zudem ein spezieller Studienkredit infrage. Die anfallenden Zinsen für einen solchen Bildungskredit sind in vollem Umfang steuerlich absetzbar. Falls es sich um ein Zweitstudium handelt, werden die Zinssätze als Werbungskosten für das Studium deklariert. Kreditgebühren für ein Erststudium kannst du alternativ als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung geltend machen.

Studienkosten steuerlich absetzen – welche Fristen sind einzuhalten?

Grundsätzlich gilt für Studenten der gleiche Stichtag für die Steuererklärung wie für Arbeitnehmer. Wenn die Dokumentation ohne Hilfe eines Steuerberaters erfolgt, müssen die Angaben somit bis zum 31. Juli im folgenden Jahr eingereicht werden.

Wer die Aufwendungen als Werbungskosten geltend macht, kann die Studienkosten auch nachträglich absetzen. So lässt sich eine entsprechende Verlustaufstellung bis zu sieben Jahre später einreichen, was die steuerlichen Vorzüge einer Zweitausbildung verdeutlicht.

Abschließendes Fazit zum Thema Studienkosten
von der Steuer absetzen

Insgesamt gesehen lässt sich festhalten, dass Studenten eine ganze Reihe von unterschiedlichen Ausgaben steuerlich geltend machen können. Verpflichtend ist die Abgabe einer Steuererklärung für Studenten nur im Falle einer selbstständigen Tätigkeit mit Einkünften über dem Grundfreibetrag.

In den meisten Fällen ist dieser Vorgang trotzdem sinnvoll, um von finanziellen Vorteilen zu profitieren. Von der Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudium bis hin zu den zeitlichen Fristen gilt es dabei aber eine Vielzahl von Aspekten zu beachten.

Im Idealfall setzt du dich frühzeitig mit den Einzelheiten auseinander und sammelst alle Belege für deine geleisteten Zahlungen. Wenn du alle aufgeführten Hinweise und Tipps befolgst, steht einer rechtssicheren Absetzung der Studienkosten dann nichts mehr im Wege.

Die steuerlich absetzbaren Kosten für dein Studium findest du nochmal in der folgenden Übersicht:

  • Kosten für Arbeitsmittel
  • Zinsen für Studienkredite
  • Fahrtkosten und Miete
  • Kosten für Fachliteratur
  • Druck- und Transkriptionskosten für Abschlussarbeiten
  • Studiengebühren

Nach dem Studium Bewerbungskosten absetzen

Auch nach dem Studium lohnt es sich genau zu dokumentieren, wofür Ihr Geld im Bewerbungsprozess ausgebt. Denn auch dort kann man einige Kosten durch die Steuererklärung zurückerhalten. Wie das geht und weitere hilfreiche Tipps gibt es bei die-bewerbungsschreiber.de.

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