Wir sind für Sie erreichbar: +49 (0) 3222-1097849 info@transkripto.de

Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns gerne an!

Ihre Ansprechpartnerin: Helena Reimers

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns gerne an!

Januar 18, 2022

Digitale Barrierefreiheit: Website mit Untertiteln und Transkriptionen allen zugänglich machen

Jan 18, 2022

Digitale Barrierefreiheit: Website mit Untertiteln und Transkriptionen allen zugänglich machen

 

Besprechungsprotokoll bei Transkripto

Wer das Wort „Barrierefreiheit“ hört, denkt sofort an barrierefreie Bordsteinkanten, das Bodenleitsystem am Bahnhof oder bodengleiche Duschen. Dass Barrierefreiheit im Internet oftmals aufhört, ist vielen gar nicht bewusst. Bei fortschreitender Digitalisierung der Arbeit, des Privatlebens, des Alltags und des Wohnens werden Menschen mit geistigen oder physischen Behinderungen, ältere Personen (sog. digitale Immigranten) oder Kranke ausgeschlossen, wenn diese digitalen Angebote nicht barrierefrei sind. 

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sehen seit 2019 für alle öffentlichen Einrichtungen und in Zukunft auch für Privatunternehmen eine verpflichtende digitale Barrierefreiheit für deren Websites vor: Audio-Inhalte müssen auch in Textform vorliegen, für hörgeminderte Personen muss eine Untertitelung zur Verfügung gestellt werden.

In diesem Artikel geben wir eine Übersicht darüber, was digitale Barrierefreiheit von Webseiten genau bedeutet, wie eine barrierefreie Homepage aussehen muss und mit welchen einfachen Tipps Sie Ihre Videos und Audios barrierefrei machen können.

Digitale Barrierefreiheit: Definition

Die allgemeingültige Definition für digitale Barrierefreiheit ist im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG), §4 verankert:

“Barrierefrei sind […] Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen […], wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.” 

Bei der Anwendung der Definition ist es sinnvoll zu verstehen, dass nur ein sehr geringer Anteil aller Behinderungen angeboren ist. Die Mehrheit der Behinderungen werden erst während des Lebens durch Unfall oder Krankheit ausgelöst. So ist es ratsam, sich bereits jetzt mit digitaler Barrierefreiheit auseinanderzusetzen, da man eventuell zu einem späteren Punkt im Leben auf barrierefreie, digitale Angebote angewiesen sein wird.

Viele Einschränkungen sind dabei nur temporär. Als Einschränkungen kann man sogar auch schlechten Empfang, eine laute Umgebung oder fehlende Kopfhörer bezeichnen.

Digitale Barrierefreiheit im weiteren Sinne ist nicht nur für Menschen mit Behinderungen konzipiert, sondern sieht eine Barrierefreiheit für alle Menschen vor, unabhängig von Muttersprache, Wohnort, physischen oder kognitiven Leistungen und genutzter Software- oder Hardware.

WCAG 2.1 und BITV 2.0

Auf Basis des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) wurde am 12. September 2011 die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung in Deutschland veröffentlicht. Diese verpflichtet öffentliche Einrichtungen dazu, ihre Online-Angebote uneingeschränkt barrierefrei zu gestalten. 

Die Länder der Europäischen Union einigten sich 2018 auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), die konkrete Empfehlungen für Barrierefreiheit im Internet geben und als Standardwerk zum Thema gelten. Diese handelt nach vier Prinzipien: Inhalte auf Homepages müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.

Andere wichtige Eckpunkte der WCAG-Richtlinien sind:

  1. Bereitstellung von Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte. Der Text muss vom Nutzer anpassbar sein, z.B. Schriftgröße oder einfachere Sprache.
  2. Ausreichend Zeit zum Konsumieren der Inhalte, z.B. nicht mehr als zwei Zeilen bei Untertiteln und mindestens 2 Sekunden Zeit zum Lesen
  3. Maximierung der Kompatibilität, z.B. Einbau von Videos direkt in der Website ohne Verlinkung zu anderen Seiten
  4. Optimierung der Navigation, z.B. verankertes Menü oder Sucheingabezeilen auf jeder Seite

Barrierefreiheit Website: Beispiel arbeitsagentur.de

Es gibt schon einige behindertengerechte Websites im Internet. Als Beispiel für eine barrierefreie Website kann https://www.arbeitsagentur.de dienen. 

Beim Öffnen der Website können auf den ersten Blick drei wichtige Merkmale der digitalen Barrierefreiheit entdeckt werden:

  1. Die Website wird auch in leichter Sprache angeboten.
  2. Die Homepage enthält Videos mit Gebärdensprache.
  3. Die Website ist leicht navigierbar: Auf jeder Seite findet man den “Suchen”-Button an der gleichen Stelle.

Videos auf der Website sind barrierefrei gestaltet: 

  • Es gibt eine kurze Textbeschreibung des Videos oben.
  • Untertitel können ein- und ausgeschalten werden.
  • Das Video kann mit Gebärdensprache gesehen werden. Dabei hat der Dolmetscher dunkle Kleidung an, sein Gesicht und seine Hände sind gut sichtbar.

Barrierefreie Website: Checkliste

Schauen Sie sich doch einmal Ihre Internetpräsenz an: Erfüllt diese die Kriterien für eine barrierefreie Homepage? 

Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst und eine 10-Punkte-Checkliste für Sie erstellt:

  1. Sind die Inhalte barrierefrei erreichbar und bedienbar?
  2. Gibt es Transkripte für Audiomaterial?
  3. Gibt es Bildtexte über oder unter Ihrem Bildmaterial?
  4. Werden Untertitel, Audiodeskriptionen und Gebärdensprache in Ihren Videos angeboten?
  5. Können Textgröße und Kontrast flexibel angepasst werden?
  6. Ist Ihre Homepage nicht in rot/grün gestaltet? (barrierefrei für Menschen mit Rot-Grün-Sehschwäche)
  7. Gibt es eine übersichtliche Seitenstruktur und Menüführung?
  8. Ist Ihre Website für die mobile Nutzung optimiert?
  9. Wird Ihre Homepage in leichter Sprache angeboten?
  10. Ist Ihr Kontaktformular barrierefrei?

Website barrierefrei machen: So einfachen werden Untertitel und Transkripte integriert

Wenngleich die Struktur der meisten Websites barrierefrei gestaltet ist, so fehlen Bildtexte, Untertitel und Transkripte oftmals komplett.

Text-Alternativen für Videos

Laut der Bundesinnung für Hörakustiker gibt es in Deutschland 5,4 Millionen Menschen mit indizierter Schwerhörigkeit. Werden auch leicht oder mittelschwer hörgeminderte Menschen einberechnet, so sind sogar 15,7 Millionen Deutsche hörbehindert. Das sind 21% der Gesamtbevölkerung über 14 Jahren. Interessanterweise stellt dabei die Gruppe der 70-Jährigen nicht den größten Prozentsatz dar. Vielmehr sind in allen Altersgruppen prozentual gleich viele Menschen betroffen.

Durch das Einfügen von Untertiteln wird ein Video auch hörgeminderten Menschen zugänglich gemacht. Im gleichen Zuge können solche Videos auch einfacher von Nicht-Muttersprachlern oder Personen, die das Video nicht mit Ton abspielen möchten, konsumiert werden. Manchmal vereinfachen Untertitel sogar Normalhörenden den Konsum des Videos, wenn ein Sprecher mit Dialekt spricht oder schlecht verständlich ist. Untertitel werden außerdem von Google und Youtube indiziert.

Für Untertitel, die sich ein- und ausschalten lassen (sog. Closed Captions), wird der gesprochene Text im srt-Format benötigt. Im deutschsprachigen Raum wurde sich auf einige Richtlinien geeinigt, um einheitliche, barrierefreie Untertitel gewährleisten zu können. Insbesondere die Einschränkung auf zwei Zeilen pro Untertitel und mindestens zwei Sekunden Lesezeit sind im Zusammenhang mit der digitalen Barrierefreiheit zu nennen. Bei Transkripto erhalten Sie professionell erstellte Untertitel in Deutsch oder anderen Sprachen. 

Komplette Barrierefreiheit wird durch das zusätzliche Einfügen von Gebärdensprache und Audiodeskription erreicht. Dazu ist es ratsam, auch einen barrierefreien Player zu nutzen. Die Aktion Mensch hat einen solchen entwickelt.

    Text-Alternativen für Audiomaterial

    Corporate Podcasts erfreuen sich größter Beliebtheit. Häufig sind auch andere Audiodateien in der Website integriert. Zunächst sollte sichergestellt werden, dass die Audioinhalte in bester Audioqualität vorliegen. Dies erleichtert leicht bis mittel hörgeminderten Personen den Zugang. Darüber hinaus sollte darauf geachtet werden, dass die Tonlautstärke bei den Sprechern gleich ist und keine Hintergrundgeräusche stören.

    Im Rahmen der WCAG 2.1. sind für Audiomaterial außerdem Transkripte vorgesehen. Ein Transkript ist die wörtliche Verschriftlichung des Gesprochenen. Diese werden von einem Transkriptionsbüro in wenigen Tagen erstellt und können unter dem Podcast bzw. der Audiodatei eingefügt werden. Ein weiterer Vorteil dieser Methode ist, dass so auch ein bei Google indizierbarer Text entsteht und dies sich positiv auf das Ranking der Website auswirken kann.

    Text-Alternativen für Bilder

    Auch für Bilder sollte eine Text-Alternative vorhanden sein, um Bilder blinden Menschen zugänglich zu machen. Zumeist wird für das Surfen im Internet ein Sprachausgabe-Tool verwendet. Daher ist es ratsam für Bilder noch Bildtexte bereitzustellen. Diese beschreiben in einem kurzen Satz, was auf dem Bild oder Video zu sehen ist. 

      Digitale Barrierefreiheit ist eine Angelegenheit, die alle etwas angeht. Wer jetzt, von Anfang an, an barrierefreien Inhalten arbeitet, ist nicht nur dem Gesetzgeber voraus, sondern kann auch seinen Beitrag zu sozialem Unternehmertum leisten. Wir beraten Sie gern! 

        Transkriptionen oder Unteritel in Auftrag geben?
        Dann hier entlang